Vor jedem Drohneneinsatz informiert man sich über die Drohnen Regeln in der Schweiz, bei Auslandeinsätzen im entsprechenden Land.

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Legende:
- Zone mit Flugverbot (5 km Pistenabstand) - Bewilligung nötig
- Zone mit Flugverbot (Jagdbanngebiete) - Bewilligung nötig
- Zone mit eingeschränktem Flugverbot (max. 150 m über Grund) - Darüber ist eine Bewilligung nötig
- Zone mit Flugverbot (z.B. bei Vaduz) - Bewilligung nötig
Zu den nationalen Regelungen bestehen auch kantonale und kommunale Vorschriften. Im Zweifelsfall vor einem Flug die zuständige Gemeindebehörde oder Polizeistelle anfragen.