In diesem Drohnen Lexikon erkläre ich Ihnen die wichtigsten Begriffe, mit denen Sie früher oder später konfrontiert werden.
2. Teil - EU Kategorie Offen - A1/A3 & A2 Lizenz - Übergangslösung bis Ende 2023
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen kann unterschiedlich kategorisiert werden. Für diese Kategorien sind entsprechende Drohnen-Lizenzen / Drohnenführerscheine zu erwerben.
Für die UAS (“Unmanned Aircraft System”, also “unbemanntes Luftfahrzeugsystem”) gelten dabei die EASA-Vorschriften, diese teilen den Betrieb von UAS in drei Kategorien ein:
- Die offene Kategorie (OPEN) >> Mehrzahl der in der Freizeit betriebenen Drohnen.
- Die spezielle Kategorie (SPECIFIC) >> Bewilligung erforderlich!
- Die zulassungspflichtige Kategorie (CERTIFIED) >> Bewilligung erforderlich!
Zukünftig werden Drohnen bei Händlern mit der C-Klassifizierung gekennzeichnet und in der Verpackung jeder Drohne die entsprechende Beschreibung enthalten sein. Zur Zeit gibt es aber noch keine Drohne, die ein solches Klassenzeichen hat.
Wenn ich in den EU-Staaten eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet, auf den offiziellen Schulungs- und Prüfungsplattformen in der EU eine online Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang von Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab. Es gibt dabei aber Unterschiede.
Diese Regeln gelten für Drohnen ohne C-Klassifizierung bis Ende 2023
Diese Regeln gelten für Drohnen ohne C-Klassifizierung ab dem 1. Januar 2024
Welcher Führerschein / Lizenz für welche Drohne?
Übergangsregelung bis Ende 2023
Ab 1. Januar 2024 fliegen Drohnen, die keine C-Klassifizierung haben und schwerer als 249g sind, in der Unterkategorie A3.
Zur Zeit gib es noch keine Drohnen, die eine C-Klassifizierung (C0 - C4) haben!
Die neue EU Regulierung sieht ab dem 01.01.2021 in der "Offenen Kategorie" eine Registrierung der Piloten und ein Online-Training inkl. Prüfung vor.