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Drohnen Lexikon und EU-Drohnenregulierung für Drohnenpiloten


In diesem Drohnen Lexikon erkläre ich Dir die wichtigsten Begriffe, mit denen Du früher oder später konfrontiert wirst.

EU-Drohnenregulierung - Offene Kategorie (open category)

  • In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden.

 

Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2, A3. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Es dürfen keine Menschansammlungen überflogen werden.

Übersicht der offenen Kategorie

EU-Drohnenregulierung für Drohnenpiloten
Bildquelle: safedroneflying.aero


Offene Kategorie A1 (<250g / <900g)

EU Drohnenregulierung und Drohnenregeln A1


Offene Kategorie A2 - Der grösste Wert zählt für den Abstand

  • 5m zu unbeteiligten Personen im Langsamflug-Modus (<3m/s) 
  • 30m zu unbeteiligten Personen im Normalflug-Modus
  • 1:1 Regel (Abstand = Flughöhe) zu unbeteiligten Personen

EU Drohnenregulierung und Drohnenregeln A2


Offene Kategorie A3 - Der grösste Wert zählt für den Abstand

  • 30m zu unbeteiligten Personen
  • 1:1 Regel (Abstand = Flughöhe) zu unbeteiligten Personen
  • Das Doppelte der max. Geschwindigkeit in m/s (2x Vmax) zu unbeteiligten Personen
  • 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten

EU Drohnenregulierung und Drohnenregeln A3

Konforme Drohne

Eine Drohne muss mit einem CE Kennzeichen und einer Klassenmarkierung der EASA (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein.

CE-Kennzeichen


Eine gekaufte Drohne ohne CE-Kennzeichen darf nicht geflogen werden. Ausnahme: Die Drohne ist selbstgebaut.

Klassenmarkierung der EASA

Drohnen ohne EASA-Klassenmarkierung, die schwerer als 249g sind, müssen in der Unterkategorie A3 betrieben werden.

Drohnen Lexikon und EU-Drohnenregulierung für Drohnenpiloten

Eine Liste von Drohnen mit Klassenmarkieung finden Sie auf der Website der EASA.

Die Maximalhöhe beträgt 120m über Grund

Wer seine Drohne in der offenen Kategorie fliegt, darf eine Maximalhöhe von 120m über Grund nicht überschreiten. Gemessen wird dieser Abstand von der Erdoberfläche aus: Findet der Drohnenbetrieb über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen statt, ist die Drohne in einem Abstand von maximal 120m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten. Der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche bemisst sich anhand des rechten Winkels zur Erdoberfläche.

EU-Drohnenregulierung für Drohnenpiloten

Muss ein mehr als 120m hohes Hindernis überflogen werden, so kann das Hindernis mit einem vertikalen Abstand von maximal 15m überflogen werden. Dafür ist aber das Einverständnis des Eigentümers des Hindernisses erforderlich.

Begriffe

  • Menschenansammlung
    Ausschlaggebend dafür, ob es sich um eine Menschenansammlung handelt, ist nicht eine bestimmte Anzahl Personen, sondern die Frage, ob eine einzelne Person sich entfernen kann, um der Gefahr durch eine ausser Kontrolle geratene Drohne zu entgehen.
    Man spricht von einer Menschenansammlung, wenn eine Vielzahl von Menschen so dicht gedrängt steht, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge oder von der Drohne zu entfernen.
  • Unbeteiligte Personen
    Personen, die nicht am Drohnenbetrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des Drohnenbetreibers nicht kennen.
  • Weitere Begriffe sind im Glossar vom BAZL zu finden.

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